Stadtverband Schwimmen fordert:

Erstellt von do Schwimmen Schwimmen (intern) 02.06.2021

Schwimmhallen wieder öffnen!

In einer gestrigen Presseerklärung macht der Stadtverband Schwimmen Dresden e.V. auf die Ungleichbehandlung der Vereine und Abteilungen, die für ihr sportartspezifisches Training auf Schwimmhallen angwiesen sind, in der aktuellen sächsischen Corona-Schutzverordnung aufmerksam.

„Es ist enttäuschend und nicht mehr vermittelbar, dass die Sportler und Sportlerinnen der schwimmsporttreibenden Vereine nach über sieben Monaten weiterhin nicht ihren geliebten Sport ausüben dürfen.“ sagt Matthias Malecki, Vorstandsvorsitzender des Stadtverband Schwimmen Dresden e.V..

Während bei allen anderen Sportarten das Training wieder anläuft, sitzen die Schwimmer weiter auf dem Trockenen. Bereits im Frühjahr 2020 waren es genau diese Sportler, die als letzte wieder ins Training einsteigen konnten.

Kritikpunkt ist die Formulierung der § 19 und 20 der aktuellen Verordnung. Der § 19 regelt das Training im Innen- und Außenbereich. Nach Meinung des Stadtverbandes zählen Schwimmhallen zu den "sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs" - durchaus eine nachvollziehbare Auffassung. Demnach könnte das Schwimmtraining, selbstverständlich unter Einhaltung aller notwendigen Konzepte, wieder stattfinden.

Der unmittelbar folgende § 20 bremst diese Meinung jedoch gleich wieder aus: "Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren, Thermen, Dampfbädern sowie Dampfsaunen und Saunen ist untersagt, soweit es sich nicht um eine Rehabilitationseinrichtung handelt." Es sind folgend Ausnahmen formuliert. In der vorherigen Verordnung war eine Ausnahme der Sport gemäß § 19. Warum dieser Passus in der aktuellen Verordnung komplett gestrichen wurde, ist nicht bekannt, hindert jedoch die Badbetreiber, ihre Hallen für die Vereine zu öffnen.

Der Stadtverband fordert nun das Ende dieser Ungleichbehandlung.

Presserklärung des Stadtverband Schwimmen Dresden e.V. vom 1.6.2021

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